Klasse A1

Krafträder bis max. 125 ccm.

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein.

Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht mehr als 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW Nennleistung, nicht mehr als 0,1 kW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge, symmetrisch angeordnete Räder und, mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und nicht mehr als 15 KW Nennleistung, Prüfung auf Kraftrad erforderlich

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten:
    5 Fahrstunden Überlandfahrt
    4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    3 Fahrstunden Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 45 Minuten

Welche Klassen schließt Klasse A1 mit ein?

Klasse AM.

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse A1?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

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