Klasse B196

Schlüsselzahleintrag für die Führung von Leichtkrafträdern

Welches Alter muss man haben?

  • 25 Jahre
  • min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Ja, Klasse B

Was darf ich mit der Klasse B196 fahren?

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und maximaler Leistung von 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf maximal 0,1kW/kg sein.

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

  • 4 Doppelstunden  je 90 Min. klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • mindestens 5 Doppelstunden je 90 Min.  fahrpraktische Ausbildung

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Nach der Fahrerschulung erhälst du – ohne besondere Prüfung – von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt die Schlüsselzahl 196 eintragen.

Achtung:

Mit der Schüsselzahl B196 darfst du die oben genannten Leichtkrafträder ausschließlich in Deutschland fahren! Falls du ein größeres Motorrad fahren möchtest, melde dich bei uns für die Fahrerlaubnisklasse A an.

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