Welches Alter muss man haben?
- 25 Jahre
- min. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B
Was darf ich mit der Klasse B196 fahren?
- Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und maximaler Leistung von 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf maximal 0,1kW/kg sein.
Was umfasst die Ausbildung?
Theorie:
- 4 Doppelstunden je 90 Min. klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
- mindestens 5 Doppelstunden je 90 Min. fahrpraktische Ausbildung
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Nach der Fahrerschulung erhälst du – ohne besondere Prüfung – von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt die Schlüsselzahl 196 eintragen.
Achtung:
Mit der Schüsselzahl B196 darfst du die oben genannten Leichtkrafträder ausschließlich in Deutschland fahren! Falls du ein größeres Motorrad fahren möchtest, melde dich bei uns für die Fahrerlaubnisklasse A an.