Welches Alter muss man haben?
Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Ja, Klasse B.
Was darf man mit der Klasse C1 (mittlerer Lkw) fahren?
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
- berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
Was benötigt man für gewerbliche Fahrten?
- eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ (Ausbildung mit 140 Stunden und IHK-Prüfung) berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw unter 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw über 7,5 t
- eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?
- Ausweis
- Passbild (biometrisch)
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über Erste Hilfe
- keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
Wie lange dauert die Ausbildung?
4 Wochen im Vollzeitkurs.
Was umfasst die Ausbildung?
Theorie:
- bei Vorbesitz B: Grundwissen 6 Doppelstunden, Spezialwissen C1 6 Doppelstunden, insgesamt 12 Doppelstunden
- bei Vorbesitz D1: Grundwissen 6 Doppelstunden, Spezialwissen C1 2 Doppelstunden, insgesamt 8 Doppelstunden
- bei Vorbesitz D: Grundwissen 6 Doppelstunden, Spezialwissen C1 2 Doppelstunden, insgesamt 8 Doppelstunden
Praxis:
- Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
- Fragebogen mit 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
- Dauer mindestens 75 Minuten bestehend aus Fahrprüfung 60 Minuten und Abfahrtskontrolle 15 Minuten
Welche Klassen schließt Klasse C1 mit ein?
Klasse B, Klasse M, Klasse L und Klasse S
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse C1?
Bis zum 50. Lebensjahr, danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden.