Wer braucht Klasse L?
Der Traktorführerschein Klasse L ist einfach und günstig zu erwerben. Daher ist er nicht nur für angehende Landwirte interessant, er ist auch ideal für Jugendliche, die sich in ihrer Freizeit beim Bauern oder Lohnunternehmer etwas dazuverdienen möchten.
Welches Alter muss man haben?
Man muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Nein.
Was darf man mit der Klasse L (leichte Traktoren) fahren?
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch Anhänger
Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?
- Ausweis
- Passbild (biometrisch)
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über Erste Hilfe
Was umfasst die Ausbildung?
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
- 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
- nicht erforderlich
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
- bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
- bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, bei 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung:
- entfällt
Welche Klassen schließt Klasse L mit ein?
Keine.
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse L?
Seit 19.01.2013 ist der Führerschein auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.