Klasse T

Schwere Traktoren.

Welches Alter muss man haben?

Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h muss man mindestens 16 Jahre alt sein, bei einer bbH von 40–60 km/h muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein.

Was darf man mit der Klasse T (schwere Traktoren) fahren?

  • Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Erste Hilfe

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
  • 6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, bei 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 60 Minuten inklusive Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften

Welche Klassen schließt Klasse T mit ein?

Klasse AM, Klasse L.

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse T?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner